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Informationen zum Schulbetrieb ab 01.09.2020 - Maskenpflicht

01.09.2020

Verehrte Schulgemeinde,

 

hier die Informationen zum Schulbetrieb ab 01.09.2020, wie immer stark verkürzt und auf das Humboldt angepasst. Das Original-Dokument finden Sie – auch wie immer – auf den Seiten des MSB.

 


1. Eingeschränkte Notwendigkeit zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB)

 

Ab dem heutigen Tag gibt es in Unterrichtsräumen bei Einnahme fester Sitzplätze keine Maskenpflicht mehr. Außerhalb des Unterrichtes in den Schulgebäuden und auf dem Schulgelände gilt die Maskenpflicht aber weiterhin.

 

Nach intensiven Diskussionen mit den KollegInnen und der Elternschaft haben wir uns am Humboldt dazu entschlossen, eine dringende Empfehlung zum Tragen einer MNB auch im Unterricht auszusprechen; da wir im regulären Präsenzunterricht den Mindestabstand von 1,50 m nicht garantieren können, halten wir dies für eine sehr sinnvolle Vorsichtsmaßnahme.

 

Eine Verpflichtung zum Tragen einer MNB im Unterricht kann dieses nicht sein, ich bitte aber zu bedenken, dass einige KollegInnen schon zu den älteren Semestern zählen und teilweise unter Vorerkrankungen leiden. Ebenso haben wir SchülerInnen mit Vorerkrankungen bzw. SchülerInnen mit Angehörigen, die ebenfalls unter Vorerkrankungen leiden. Laut Gesundheitsamt der Stadt Köln kann eine MNB das Infektionsrisiko verringern. Um diesen Personenkreis so gut wie möglich schützen zu können, bitten wir also herzlich darum, auch im Unterrichtsgeschehen durchgehend die MNB zu tragen. Dies ist auch ein Zeichen der Solidarität der Schulgemeinde mit ihren besonders Gefährdeten!

 

Ich möchte betonen, dass derzeit alle KollegInnen, auch wenn sie zu einer Risikogruppe gehören, den vollen Präsenzunterricht erteilen. Ebenso nehmen praktisch alle SchülerInnen mit Vorerkrankungen, oder SchülerInnen, die Angehörige haben, die zu einer Risikogruppe gehören, am Präsenzunterricht teil. Dies ist nur möglich, wenn sich auch diese Personengruppen bestmöglich geschützt fühlen. Die Alternative wäre dann nur vermehrter Distanzunterricht, mit allen Problemen, die dieses mit sich bringt.

 

Sollten SchülerInnen beim Tragen der Masken Probleme haben, finden wir sicherlich eine individuelle Lösung.

 

Ich würde mich daher sehr freuen, wenn wir als gesamte Schulgemeinde hierbei an einem Strang ziehen!

 

Beim Essen und Trinken kann natürlich auf die MNB verzichtet werden, dann ist aber auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten.

 

Darüber hinaus gehende Ausnahmen von der Maskenpflicht kann im Einzelfall vom Schulleiter genehmigt werden.

 

Die recht beliebten Visiere stellen allerdings keinen Ersatz für eine MNB dar.

 

 

2. MNB im ÖPNV

 

Bei Benutzung des ÖPNV herrscht Maskenpflicht. Aus medizinischen Gründen kann auf das Tragen verzichtet werden, dann ist aber ein Attest mitzuführen.

 


3. Musikunterricht

 

In ausreichend großen und belüfteten Räumen (PZ u.ä.) kann bei Einhaltung der vergrößerten Abstandsregeln gemeinsames Singen stattfinden.

 

 

4. Schulsport

 

Dieser soll im Freien, kann aber auch in Sporthallen stattfinden, wenn eine gute Durchlüftung sichergestellt werden kann.

 

Ein kontinuierliches Tragen einer MNB ist im Sportunterricht nicht vorgesehen.

 

Kontaktsportarten können unter bestimmten Bedingungen durchgeführt werden.

 

Vor und nach dem Sportunterricht ist Handdesinfektion obligatorisch, Geräte sollen gereinigt und desinfiziert werden.

 

Der Schwimmunterricht soll auch in Hallenbädern stattfinden, Orientierungsrahmen bietet das Hygienekonzept der Bäder.

 

Sport-AGs können stattfinden, wenn die Zusammensetzung der Lerngruppe beibehalten wird.

 

 

5. Ganztags- und Betreuungsangebote

 

In festen Betreuungsgruppen innerhalb der genutzten Gruppenräume kann auf das Tragen von Masken verzichtet werden.

 


6. Regelung für Mensen

 

Diese dürfen betrieben werden, auf den Mindestabstand ist zu achten. Schule, Schulträger und Caterer sollen sich diesbezüglich abstimmen.

 

 

 

7. Tage der Offenen Tür

 

Diese dürfen nur stattfinden, wenn diese keinen „geselligen Charakter“ aufweisen (Catering, Getränke, Unterhaltungsprogramm etc.).

 

Ab 300 Personen ist ein geprüftes Hygienekonzept notwendig.

 

Ein abgestimmtes Vorgehen aller betroffenen Schulen mit dem Schulträger ist anzustreben, um einen fairen Wettbewerb der Schulen zu gewährleisten.

 

 

8. Schulfahrten

 

Zu den Schulfahrten gibt es keine weiteren Informationen bzw. Konkretisierungen.

 


9. Regelungen für BKs

 

Trifft für uns nicht zu.

 


10. Empfehlungen für Eltern bei Erkältungssymptomen des Kindes

 

Sollten Kinder Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen, darf die Schule nicht betreten werden. Eine ärztliche Abklärung ist erforderlich. Bei Erkältungssymptomen bitte dem Schema, was auch auf unserer HP veröffentlicht ist, beachten.

 


11. Digitale Schulplattform LOGINEO NRW

 

Diese steht allen Schulen kostenlos zur Verfügung. Am Humboldt wird LOGINEO derzeit getestet; da LOGINEO unserer Plattform Moodle sehr ähnlich ist und technisch darauf basiert ist ein Umstieg zukünftig generell denkbar. Bis auf weiteres bleibt aber Moodle unsere Schulplattform.

 

Die Erweiterung LOGINEO LMS soll gerade das Distanzlernen unterstützen und steht ebenfalls allen Schulen zur Verfügung. Auch dieses System befindet sich bei uns in der Testphase.

 

Integriert in LOGINEO ist darüber hinaus ein datenschutzkonformer Messenger; zukünftig soll auch ein Jitsi-basiertes Videokonferenztool realisiert werden.

 


Das wäre es für heute, ich melde mich bald mit neuen Informationen. Für Rückfragen stehe ich stets gerne zur Verfügung!

 

Mit freundlichem Gruß

Dr. Andreas Gräfe

Schulleiter