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Klimastreik am Freitag, den 23.9.2020 ab 12 Uhr

21.09.2022

Informationen des MSB

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler des Humboldt-Gymnasiums,

 

zum bevorstehenden "Klimastreik" am kommenden Freitag leite ich Ihnen entsprechende und für uns verbindliche Hinweise des MSB weiter:

 

"Das Recht, an öffentlichen Versammlungen, Protestzügen oder Mahnwachen teilzunehmen, wird durch Artikel 8 Abs. 1 Grundgesetz geschützt. Die Ausübung dieses Grundrechts findet ihre Schranken im staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag (Artikel 7 Grundgesetz) sowie für Schülerinnen und Schüler in den gesetzlichen Bestimmungen zur Schulpflichterfüllung. Schülerinnen und Schüler sind gemäß § 43 Abs. 1 Schulgesetz verpflichtet, regelmäßig am Unterricht und an den sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen teilzunehmen. Ihre Teilnahme an einem Schülerstreik während der Unterrichtszeit ist daher unzulässig.

 

Je nach Grund des Streiks kann die Dokumentation eines unentschuldigten Fehlens auf dem Zeugnis im Rahmen der Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als abschließende schulische Reaktion ausreichend sein.

 

Schülerinnen und Schüler, die wegen einer Demonstrationsteilnahme eine Klassenarbeit oder eine Prüfungsklausur nicht mitschreiben, erbringen die Leistung aus einem von ihnen zu vertretenen Grund nicht. Die nicht erbrachte Leistung wird wie eine ungenügende Leistung bewertet (§ 48 Abs. 5 SchulG)."

 

In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie die Abwesenheit Ihres Kindes per Email der Schule melden.

 

Michael Wittka-Jelen, Schulleiter