Auslandsaufenthalt in der EF

Für einen Auslandaufenthalt in der Gymnasialen Oberstufe gibt es verschiedene Optionen. Dieser kann im ersten, im zweiten oder in beiden Halbjahren durchgeführt werden. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin im versetzungshalbjahr (zweites Halbjahr) im Ausland ist, muss entweder die Jahrgangstufe wiederholt werden, oder eine Vorversetzung in die Qualifikationsphase beantragt werden. Für diese gelten folgende Bedingunegn:
Bei Schülerinnen und Schülern des Gymnasiums sind auf dem Zeugnis des ersten oder zweiten Halbjahres der letzten Klasse der Sekundarstufe I im Durchschnitt mindestens befriedigende, keine nicht ausreichenden und in den Fächern mit schriftlichen Arbeiten höchstens eine ausreichende Leistung ausgewiesen sind. Über Ausnahmen entscheidet die Konferenz der die Schülerin oder den Schüler unterrichtenden Lehrkräfte. Die beschriebenen Anforderungen sind die Mindestanforderungen aus der Prüfungsordnung. Die Konferenz entscheidet auf Grundlage einer Prognose, ob im Einzelfall eine reibungslose Fortsetzung der Laufbahn in der Qualifikationsphase zu erwarten ist. Dazu werden nicht nur die Noten, sondern auch die Arbeitshaltung, Lernbereitschaft und grundsätzliche Einstellung zur Schule und zum Lernen berücksichtigt. Das Jahr wird auf die Verweildauer in der Oberstufe angerechnet.
Es besteht auch die Möglichkeit nach der EF ein Jahr ins Ausland zu gehen und anschließend die Laufbahn in der Qualifikationsphase fortzuführen. Dieses Jahr wird nicht auf die Verweildauer in der Oberstufe angerechnet (eingeschobenes Jahr). Eine Unterbrechung der Qualifikationsphase für einen Auslandsaufenthalt ist nicht möglich.
Für den Erwerb des Latinums gelten besondere Bestimmungen, die Sie dem Merkblatt entnehmen können e.V.
Informationen zu den Landesprogrammen individueller Schüleraustausche des Landes NRW finden Sie hier.
Eine weitere Stelle zur Recherche ist die Seite rausvonzuhaus von der Fachstelle für Internationale Jugendarbeit der Bundesrepublik Deutschland.
Über das Parlamentarisches Patenschafts-Programm (PPP) kann man sich um ein Stipendium des Deutschen Bundestags bewerben.
