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Änderungen vorbehalten

Auslandsaufenthalt in der EF

Auslandsaufenthalt in der EF

Für einen Auslandaufenthalt in der Gymnasialen Oberstufe gibt es verschiedene Optionen. Dieser kann im ersten, im zweiten oder in beiden Halbjahren durchgeführt werden. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin im versetzungshalbjahr (zweites Halbjahr) im Ausland ist, muss entweder die Jahrgangstufe wiederholt werden, oder eine Vorversetzung in die Qualifikationsphase beantragt werden. Für diese gelten folgende Bedingunegn:

Eine Vorversetzung in die Einführungsphase und in das erste Jahr der Qualifikationsphase ist in der Regel möglich, wenn auf dem Zeugnis des zuletzt besuchten Halbjahres in den Fächern Deutsch, Mathematik, in der ersten und zweiten Fremdsprache, in je einem Fach der Lernbereiche Gesellschaftslehre und Naturwissenschaften mindestens gute und in den übrigen Fächern überwiegend gute Leistungen nachgewiesen werden. 

Es besteht auch die Möglichkeit nach der EF ein Jahr ins Ausland zu gehen und anschließend die Laufbahn in der Qualifikationsphase fortzuführen. Eine Unterbrechung der Qualifikationsphase für einen Auslandsaufenthalt ist nicht möglich.

 

Für den Erwerb des Latinums gelten besondere Bestimmungen, die Sie dem Merkblatt entnehmen können.

 

Informationen zu den Landesprogrammen individueller Schüleraustausche des Landes NRW finden Sie hier.