1. An wen wende ich mich bei Fragen rund um die Schule?

  • Wenn es um die Leistungsbewertung oder andere Anliegen bezogen auf einzelne Fächer geht, werden zuerst die jeweiligen Fachlehrer/-innen kontaktiert.
     
  • Erste Ansprechpartner/-innen in Bezug auf Anliegen im Klassenverband sind immer die Klassenlehrer/-innen.
     
  • Geht es um Fragen rund um die Versetzung, Fächerwechsel und andere Fragen im Bereich der Mittelstufe, melden Sie sich bei Frau Pesch oder Frau Beumers.
     
  • Bei speziellen Fragen finden Sie auf unserer Homepage in den jeweiligen Gebieten die entsprechenden Ansprechpartner/-innen.
     
  • Für Beurlaubungen ist die Schulleitung zuständig. Hier müssen gesonderte Anträge gestellt werden. 

2. Wie entschuldige ich mein Kind, wenn es krank ist?

  • Wenn es um die Leistungsbewertung oder andere Anliegen bezogen auf einzelne Fächer geht, werden zuerst die jeweiligen Fachlehrer/-innen kontaktiert.
     
  • Die Mail ist noch keine Entschuldigung, sondern lediglich eine Information darüber, dass das Kind krank ist.
     
  • Die Entschuldigung wird auf den im Schulplaner dafür vorgesehenen Seiten von den Eltern eingetragen.
     
  • Sobald das Kind wieder zur Schule geht, legt es die Entschuldigung der Eltern im Schulplaner bei den Klassenlehrer/-innen vor.
     
  • Die Klassenlehrer/-innen bestätigen mit ihrer Unterschrift im Schulplaner, dass die dort eingetragenen Fehlstunden entschuldigt sind und tragen dies auch im Klassenbuch ein.
     
  • Die Eltern überprüfen zu Hause, ob die Entschuldigungen durch das Kind vorgelegt worden sind und ob diese von den Klassenlehrer/-innen entschuldigt worden sind.
     
  • Unentschuldigte Fehstunden erscheinen auf dem Zeugnis.

3. Was muss ich für den Wechsel der Religionskurse beachten?

  • Religionskurse können nur zum Halbjahr bzw. in der ersten Woche des neuen Schuljahres gewechselt werden.
     
  • Die Eltern stellen schriftlich einen formlosen Antrag für den Wechsel mit folgenden Angaben: Name, Vorname des Kindes, Klasse, bisheriger Kurs, neuer Religionskurs, Datum und Unterschrift der Eltern.
     
  • Der Antrag ist an die Mittelstufenkoordination gerichtet ist und wird im Sekretariat abgegeben.
     
  • Wenn ein Wechsel vorgenommen werden kann, werden die Kinder über den neuen Kurs informiert.

4. Wer darf das Schulgelände verlassen?

  • Ab der 7. Klasse ist das Verlassen des Schulgeländes in der Mittagspause (5., 6. oder 7. Stunde) möglich, nicht in den 20-minütigen Pausen am Vormittag.
     
  • Benötigt wird dafür eine schriftliche Erlaubnis der Eltern, die jeweils für ein Schuljahr gültig ist.
     
  • Die Erlaubnis wird bei der Elternpflegschaft von den Klassenlehrer/-innen abgefragt.
     
  • Das entsprechende Formular finden Sie hier.

5. Was sind Profilkurse?

  • Diese Kurse sind ausschließlich für die Schüler/-innen des Alexander-Zweiges und dienen der Begabungsförderung.
     
  • Die Schüler/-innen legen sich bei der Kurswahl für ein Jahr lang fest. Die Kurse sind doppelstündig und werden meist jahrgangsübergreifend unterrichtet.
     
  • Auf dem Zeugnis wird der Kurs bescheinigt, aber nicht benotet.
     
  • Alternativen sind die Betreuer/-innenausbildung der ÜMI, Mitgliedschaft in außerschulischen Sportvereinen, soziales Engagement (nur mit Nachweis).
     
  • Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage unter folgendem Link.
     
  • Koordination: Herr Klute

6. Was sind IFÖ-Kurse?

  • Ab der Stufe 7 gibt es im Rahmen von Ergänzungsstunden (1 Stunde pro Woche) individuelle Förderkurse (IFÖ-Kurse) in den Fächern Deutsch, Englisch, Mathematik, Französisch, Latein oder Spanisch (wenn ausreichend Personal vorhanden ist).
     
  • Die Fachlehrer/-innen schlagen Schüler/-innen für die jeweiligen IFÖ-Kurse vor; die Eltern bestätigen die Kurse oder melden ihre Kinder davon ab, sofern sie an einer außerschulischen Förderung teilnehmen (Nachweis erforderlich).
     
  • Ein Kurswechsel ist nur mit dem Halbjahreswechsel möglich.
     
  •  Koordination: Herr Walser    

7. Was ist ein Differenzierungskurs?

  • Ein Differenzierungskurs ist ein weiteres Fach, das ab Klasse 9 zum bestehenden Fächerkanon hinzukommt und dem sog. Wahlpflichtbereich zugeordnet ist.
     
  • Der Kurs wird für 2 Jahre von den Schüler/-innen gewählt.
     
  • Es werden 2 Klassenarbeiten pro Halbjahr geschrieben.
     
  • Der Differenzierungskurs zählt zur Fächergruppe II und ist versetzungsrelevant.
     
  • Informationen zu allen Fächern des Differenzierungsbereichs gibt es auf der Homepage unter folgendem Link. 
     
  • Vor der Wahl gibt es eine Informationsveranstaltung für alle Schüler/-innen.
     
  • Gewählt wird vor den Osterferien über die Plattform Moodle.
     
  • Koordination: Frau Beumers

8. Was bedeutet StuBO?

  • Unter StuBO versteht man die Studien- und Berufsorientierung.
     
  • Hier geht es beispielsweise um die Potenzialanalyse in der Stufe 8, die Berufsfelderkundungstage in den Stufen 8/9 und um das dreiwöchige Schülerbetriebspraktikum in der Stufe 10.
     
  • Sämtliche Informationen sind auf der Homepage unter StuBO zu finden.
     
  • Koordination: Herr Josephs, Frau Dr. Jungk, Herr Dr. Müller

9. Was versteht man unter VERA 8?

  • Unter VERA 8 versteht man die VERgleichsArbeiten in Klasse 8, die vom Schulministerium vorgegeben sind. Sie dienen dem Vergleich der einzelnen Klassen einer Schule und anderer Gymnasien in NRW.
     
  • Es handelt sich hierbei um standardisierte Prüfungen für alle 8. Klassen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik.
     
  • Die Prüfungsformate werden im Fachunterricht eingeübt und die Kompetenzen in den Fächern langfristig erworben.
     
  • Die Dauer der meist computerbasierten Arbeiten beträgt 2 Stunden.
     
  • Die VERA 8-Arbeiten werden nicht wie eine Klassenarbeit benotet und dienen nicht der Leistungsüberprüfung des aktuellen Unterrichtsstoffs. Es geht darum, langfristig angelegte Kompetenzen zu überprüfen.
     
  • Die Eltern erhalten eine individuelle Rückmeldung über die Kompetenzen ihrer Kinder in den drei o.g. Fächern.
     
  • Weitere Informationen unter: https://www.schulentwicklung.nrw.de/e/lernstand8/allgemeine-informationen/index.html
     
  • Koordination: Frau Luxen

10. Was sind Monita?

  • Alle Fächer mit defizitären Leistungen (ausreichend minus oder schlechter) werden in Form von „blauen Briefen“ angemahnt.
     
  • Diese Monita müssen von den Eltern unterzeichnet und an die Schule zurückgegeben werden.
     
  • In der Regel werden die Monita vor dem Elternsprechtag verschickt, so dass Beratungsgespräche mit den Fachlehrer/-innen am Elternsprechtag vereinbart werden können.
     
  • Zu beachten ist:
    • Epochale Fächer sind ebenfalls versetzungswirksam. 
    • In den Stufen 9 und 10 zählen auch nicht gemahnte Minderleistungen für die Versetzung, da hier Abschlüsse erworben werden.

 

 

11. Was sind epochale Fächer?

  • Epochale Fächer sind Fächer, die in einer Jahrgangsstufe nur ein Halbjahr lang unterrichtet werden.
     
  • Die epochalen Fächer aus dem ersten Halbjahr stehen auch auf dem Zeugnis des zweiten Halbjahres und sind versetzungsrelevant.

12. Wie oft darf man in der Mittelstufe eine Klasse wiederholen?

  • Generell gilt: eine Stufe darf nur einmal wiederholt werden.
     
  • In der Erprobungsstufe und Mittelstufe zusammen sind maximal zwei Wiederholungen möglich.

13. Wann kann man eine Nachprüfung machen?

  • Zu einer Nachprüfung ist man nur dann zugelassen, wenn eine Notenverbesserung in einem Fach von der Note 5 auf die Note 4 nachträglich zu einer Versetzung führt.
     
  • Nachprüfungen sind nur in einem Fach möglich; im Fall von mehreren defizitären Fächern kann der/die Schüler/-in ggf. auswählen, in welchem Fach die Nachprüfung abgelegt soll.
     
  • Bei Hauptfächern wird eine schriftliche und eine mündliche Prüfung abgelegt, während es bei den Nebenfächern nur eine mündliche Prüfung gibt.
     
  • Achtung: In Stufe 10 sind keine Nachprüfungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik möglich (ZP10-Fächer). Hier ist ggf. eine Abweichungsprüfung möglich.
     
  • Die Nachprüfungen finden in den letzten beiden Tagen der Sommerferien statt.
     
  • Bei einer bestandenen Nachprüfung wird man nachträglich versetzt und erhält ein neues Zeugnis.
     
  • Wenn die Nachprüfung nicht bestanden wurde, muss die Klasse wiederholt werden oder ein Schulwechsel erfolgen.

14. Welche Abschlüsse können nach Klasse 9 erworben werden?

  • Nach Klasse 9 kann der Erste Schulabschluss (ESA) erworben werden.
     
  • Er berechtigt zum Besuch von Berufskollegs und zum Beginn einer Betriebsausbildung.
     
  • Man erwirbt ihn, wenn man in die Klasse 10 versetzt wird.
     
  • Man erwirbt ihn auch, wenn man nicht versetzt wird, aber die Versetzungsanforderungen der Hauptschule gemäß den §§ 22 und 25 der APO SI erfüllt.

15. Welche Abschlüsse können nach Klasse 10 erworben werden?

  • Nach Klasse 10 können zwei Abschlüsse erworben werden: der Erweiterte erste Schulabschluss (EESA) und der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife, MSA).
     
  • Voraussetzung für beide Abschlüsse: erfolgreiches Abschlussverfahren, mit Leistungen aus den Fächern und zentralen Prüfungen (ZP10) in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.

16. Was ist der Erweiterte Erste Schulabschluss (EESA)?

  • Unter EESA versteht man den Erweiterten Ersten Schulabschluss.
     
  • Mit dem EESA erhält man keine Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, aber eine Berechtigung zur beruflichen Ausbildung und zum Besuch der Bildungsgänge von Berufskollegs.
     
  • Man erhält den EESA nach einem erfolgreichen Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10.

17. Was ist der Mittlere Schulabschluss (MSA)?

  • Mit dem mittleren Schulabschluss erwirbt man die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe und zu den Bildungsgängen des Berufskollegs.
     
  • Man erhält ihn nach erfolgreichem Abschlussverfahren am Ende der Klasse 10.

18. Was sind die Zentralen Prüfungen in Klasse 10 (ZP10)?

  • Unter ZP10 versteht man die zentral gestellten schriftlichen Prüfungen am Ende der Klasse 10 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch.
     
  • Ziel dieser Prüfungen ist die Standardisierung und der Vergleich der Schülerleistungen.
     
  • In diesen Fächern ist am Ende der Klasse 10 keine Nachprüfung, aber ggf. eine Abweichungsprüfung möglich.
     
  • Die Schüler/-innen werden im Fachunterricht und mit Hilfe von besonderen Arbeitsheften vorbereitet.
     
  • Fehlt man am Prüfungstag, ist ein Attest vorzulegen, um zum Nachschreibtermin zugelassen zu werden.
     
  • Die Erst- und Zweitkorrektur erfolgt durch die Fachlehrer/-innen nach vorgegebenen Kriterien.
     
  • Alle Informationen zu den genauen Prüfungsinhalten, der Länge der Prüfungen, den möglichen Nachteilsausgleichen usw. finden Sie unter: https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/uebersicht/uebersicht-zp-10.php

19. Wie laufen die mündl. (Abweichungs-)Prüfungen bei der ZP10 ab?

  • Die mündlichen Prüfungen werden von der Fachlehrkraft gestellt.
     
  • Inhalt der mündl. Prüfungen: drei Unterrichtsvorhaben der Klasse 10, von denen zwei geprüft werden.
     
  • Es wird im Vorhinein eine Gelegenheit zu einer Beratung der Eltern und Schüler/-innen durch Klassenlehrer/-innen geben, um über mögliche Folgen der mündlichen Prüfung zu sprechen.
     
  • Anmeldung zur Prüfung erfolgt durch die Eltern.
     
  • Die Aufgabenstellung wird dem Prüfling in schriftlicher Form vorgelegt. Dieser hat im Anschluss 10 Minuten Vorbereitungszeit.
     
  • Die Dauer der eigentlichen Prüfung nach der Vorbereitungszeit beträgt ca. 15 Minuten.
     
  • Der Fachprüfungsausschuss entscheidet über die Note der Prüfung und legt die Zeugnisnote fest.

20. Wie kann man einen Auslandsaufenthalt (in der Einführungsphase) beantragen?

  • Ein Auslandsaufenthalt ist nicht in allen Jahrgängen möglich. Wir raten dringend von einem Auslandsaufenthalt in der Stufe 10 ab, weil in diesem Jahr das dreiwöchige Praktikum und die Zentralen Prüfungen stattfinden.
     
  • Ein guter Zeitpunkt für einen Auslandsaufenthalt ist die Einführungsphase.
     
  • Der Antrag muss schriftlich und ca. ½ Jahr vor dem eigentlichen Auslandsaufenthalt bei der Schulleitung eingereicht werden.
     
  • Den Antrag und weitere Informationen finden Sie hier.