Hinweise zum Umgang mit dem Coronatestergebnis

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.

Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Ein solches Vorgehen ist vertretbar, wenn die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln auch weiterhin konsequent umgesetzt werden. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie hier:

www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/bildung-und-schule/informationen-zum-umgang-mit-dem-corona-virus-schulen

Die Schülerinnen und Schüler in Quarantäne orientieren sich über Aufgaben auf Moodle, die von den jeweiligen Fachlehrern eingestellt werden und informieren sich bei ihrer/ ihrem Lernpartner*in. Der Fachlehrer entscheidet im Einzelfall über eine Teilnahme am Unterricht über Video.

Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind am Distanzunterricht teilnimmt. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe haben ihrer Bringschuld nachzukommen, indem sie die Lehrkräfte kontaktieren und Arbeitsergebnisse unaufgefordert auf Moodle termingerecht zur Verfügung stellen. Natürlich können bei Nachfragen die Lehrkräfte auch kontaktiert werden.