23.09.2026
Ümi Picknick
25.09.2026
Ümibeginn um 11:20
25.09.2026
Kollegiumsausflug (Unterricht endet nach der 4. Stunde; Ümi und Angebote der RMS finden statt)
28.09.2026 bis 01.10.2026
Kennenlernfahrt 5er: 5a und 5f
29.09.2026 bis 06.11.2026
Klausurphase Q2
29.09.2026
Fachkonferenz Spanisch
30.09.2026 bis 03.10.2026
Kennenlernfahrt 5er: 5c und 5e
30.09.2026
Fachkonferenz Biologie
30.09.2026
Fachkonferenz Französisch
01.10.2026
2. Lehrer:innenkonferenz (Unterricht endet nach der 6. Stunde, Ümi und Angebote der RMS finden statt)
01.10.2026
Schulpflegschaft
01.10.2026
"Humboldt live", Abend der Oberstufenbands, PZ
02.10.2026
Baurunde (I315)
03.10.2026 bis 04.10.2026
Tag der Deutschen Einheit
05.10.2026 bis 17.10.2026
Zeitraum für Fachkonferenzen
05.10.2026 bis 08.10.2026
Kennenlernfahrt 5er: 5b und 5d
05.10.2026
Fachkonferenz Erdkunde
05.10.2026
Fachkonferenz Musik
05.10.2026
Fachkonferenz Englisch
06.10.2026 bis 19.11.2026
Klausurphase EF / Q1

Änderungen vorbehalten

Monita bzw. "Blaue Briefe"

Monita bzw. "Blaue Briefe"

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Stufen 7-10,

 

mit diesem Schreiben möchten wir Ihnen mitteilen, dass Sie in den nächsten Tagen schriftlich über mögliche Minderleistungen Ihres Kindes auf dem Zeugnis und damit über eine gefährdete Versetzung informiert werden. Diese sogenannten Monita oder „Blauen Briefe“ sind gesetzlich vorgeschrieben (SchulG NRW § 50). Im ersten Halbjahr wurden Monita lediglich für epochal unterrichtete Fächer versendet. Diese werden nur in einem Halbjahr unterrichtet. Hat Ihr Kind beispielweise im Fach Kunst eine 5 auf dem Zeugnis des 1. Halbjahres, ist diese auch versetzungsrelevant, wenn das Fach im zweiten Halbjahr nicht unterrichtet wird. Im zweiten Halbjahr werden alle versetzungswirksamen Fächer durch Monita gemahnt. Eine defizitäre Leistung auf dem Halbjahreszeugnis gilt ebenfalls als Mahnung für dieses Fach und wird im versendeten Brief nicht erneut erwähnt.

Falls Ihr Kind Monita erhalten sollte, bitten wir Sie darum, den Erhalt schriftlich durch den dort enthaltenen Abschnitt zu bestätigen und diesen bei den Klassenlehrer/-innen innerhalb von einer Woche abzugeben.

 

Für Kinder in der Jahrgangsstufe 9 gilt, dass sie mit der Versetzung in die Klasse 10 den Ersten Schulabschluss erwerben (APO SI §40, Abs. 4) (früher „Hauptschulabschluss“). Daher sind in diesem Schuljahr auch nicht durch Monita gemahnte Minderleistungen versetzungsrelevant. Mit diesem Abschluss kann Ihr Kind eine Berufsausbildung beginnen oder bei uns ab der 10. Klasse höhere Abschlüsse anstreben.

 

Falls die Versetzung am Ende des Schuljahres nicht erreicht wird, kann laut §23 und §44 APO SI in manchen Fällen eine Nachprüfung möglich sein, um die Versetzung nachträglich zu erreichen. In dem Fall erhalten Sie mit dem Zeugnis vor den Sommerferien ein Schreiben als Information darüber. Die Nachprüfungen finden an den letzten beiden Tagen der Sommerferien statt. Vor Beginn des neuen Schuljahres wird bei bestandener Nachprüfung die Versetzung ausgesprochen und ein neues Zeugnis ausgehändigt. War die Nachprüfung allerdings nicht erfolgreich, gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder wiederholt Ihr Kind das nicht erfolgreich abgeschlossene Schuljahr (dies ist in einem Jahrgang nur einmal möglich und insgesamt in der gymnasialen Schulzeit nur zweimal) oder es wechselt die Schulform. Das Erreichen des Abiturs ist dadurch nicht gefährdet, da es viele verschiedene Wege gibt, um dieses abzuschließen. Wir beraten Sie selbstverständlich in solchen Fällen und helfen Ihnen ebenfalls bei der Suche nach einem Schulplatz.

 

An dieser Stelle möchten wir Sie als Eltern und Erziehungsberechtigte darauf hinweisen, dass am Ende der Stufe 8 die letzte Möglichkeit des Schulformwechsels besteht (APO SI §13, Abs. 3).

 

Beim nächsten Elternsprechtag können Sie Beratungsgespräche mit den Klassenlehrer/-innen und Fachlehrer/-innen vereinbaren.

 

Bei Fragen über die Versetzung können Sie sich an mich wenden: mailto:h.pesch(at)humboldt-koeln.de

 

Mit freundlichen Grüßen

H. Pesch