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Änderungen vorbehalten

Anmeldung

Informationen über eine Schulanmeldung bzw. einen Schulformwechsel in der Mittelstufe

Im Gymnasium bilden die Klassen 5 und 6 die Erprobungsstufe und die Klassen 7 bis 10 (nach G9) die Mittelstufe. Manchmal kommt es dazu, dass man durch einen Umzug die Schule wechseln muss oder über einen Schulformwechsel nachdenkt. Wie dies in der Mittelstufe am Gymnasium erfolgt, wird hier kurz erklärt. 

 

Was ist vor dem Schulwechsel zu tun:

Es ist immer sinnvoll, erst zum neuen Schuljahr oder mindestens zum Halbjahr die Schule zu wechseln, da nur dann Zeugnisse erstellt und Noten erteilt werden. In diesem Zusammenhang sollten zuerst an der bisherigen Schule Beratungsgespräche über die Schullaufbahn geführt werden. Dies erfolgt in der Regel bei den Elternsprechtagen.
 

Stellen Sie danach formlos per E-Mail bei der Mittelstufenkoordination am Humboldt-Gymnasium einen Antrag auf Schulwechsel bzw. Schulformwechsel und schildern Sie Ihr Anliegen. Beachten Sie, dass ein Schulwechsel nur bis zum Ende der 8. Klasse möglich ist. Geben Sie dabei bitte Folgendes an:
 

  • Name und Stufe des Kindes
  • Umzug oder Schulformwechsel mit Angabe der bisherigen Schule
  • Gründe des Wechsels
  • Angabe der Sprachenfolge
  • Angabe ob eine Aufnahme in den Musikzweig erfolgen soll
  • Kopie des letzten Schulzeugnisses
  • Zeitpunkt des Wechsels.

 

Was ist zu tun, wenn ein Schulwechsel möglich ist:

Falls auf Ihre E-Mail-Anfrage ein Schulwechsel möglich ist, findet zunächst ein Beratungsgespräch am Humboldt-Gymnasium statt. Dies kann auch telefonisch erfolgen.

Soll Ihr Kind im Musikzweig aufgenommen werden, dann findet auch ein musikalisches Vorspiel statt, bei dem eingestuft wird, ob Ihr Kind für den Musikzweig geeignet ist.

Haben Sie eine Zusage über den Schulplatz von uns bekommen, dann melden Sie Ihr Kind offiziell bei uns an. Dies erfolgt im Sekretariat durch
 

  • das Ausfüllen des Anmeldeformulars (siehe unten) mit Nachweis über das Schwimmabzeichen und eine Masernimpfung
  • das Unterschreiben verschiedener Einwilligungen
  • die Beantragung eines Schülerausweises
  • das Entgegennehmen der Infoblätter über das Büchergeld


Unser Sekretariat schickt anschließend eine Anmeldebestätigung an die bisherige Schule Ihres Kindes. Dort erfolgt die Abmeldung, die wiederum an unser Sekretariat weitergeleitet wird. Ihr Kind erhält dabei ein Überweisungszeugnis des letzten Halbjahres und der Schulwechsel wäre beendet.

 

Achtung! Eltern können nur bis zum Ende der Klasse 8 bei ihrer Schule den Wechsel der Schulform oder des Bildungsganges zum Beginn des nächsten Schuljahres (dann Klasse 9) beantragen (§ 13 APO SI Absatz 3). 

 

Melden Sie sich per E-Mail, falls Sie weitergehende Fragen haben.

Anmeldeformular und Einwilligungen